Leopold-Handgriffe
Der deutsche Mediziner Christian Leopold (1846 – 1911) entwickelte im Rahmen seiner gynäkologischen Tätigkeit die so genannten Leopold-Handgriffe, eine bis heute angewendete Untersuchungsmethode zur Überprüfung der zeitgerechten Schwangerschsaftsentwicklung und zur Bestimmung der Lage des Fetus im Mutterleib. Während dem Abtasten der Bauchdecke mit Hilfe der Leopold-Handgriffe liegt die Schwangere auf dem Rücken.
Mit dem ersten Handgriff wird die Größe der Gebärmutter festgestellt und mit dem zweiten die Lage des kindlichen Rückens bestimmt. Mit dem dritten und vierten Leopold-Griff stellt der Arzt die konkrete Kindslage fest. Bestimmte Positionen, wie die Schädel,- Quer- oder Beckenendlage sind eindeutig ertastbar und geben Aufschluss darüber mit welchem Körperteil das Kind zuerst durch den Geburtskanal wandern wird.
Mit dem fünften und letzten Leopold-Handgriff, dem so genannten Zangenmeister-Handgriff, kann der Arzt das Größenverhältnis zwischen dem Kopf des Ungeborenen und der mütterlichen Beckenöffnung feststellen. Diese Untersuchung kann erst nach dem Blasensprung durchgeführt werden, wenn das Kind bereits tief ins Becken der Mutter gerutscht ist. Ist der Kopf des Kindes zu groß für das Becken der Mutter, wird der Arzt eine Entbindung per Kaiserschnitt einleiten.