Entbindungskosten
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten für alle gesetzlich vorgeschriebenen oder medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen. Eine Ausnahme bilden bestimmte individuelle Untersuchungen zur pränatalen Diagnostik, die für die Gesundheit von Mutter und Kind nicht zwingend erforderlich sind. Sie sind von den Eltern aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Ärzte sind verpflichtet ihre Patienten über den Sinn, die Kosten und die Risiken von privaten Gesundheitsleistungen aufzuklären, bevor sie zur Tat schreiten.
Die Entbindung ist grundsätzlich komplett kostenlos, ganz egal, ob sie in einer Klinik, in einem Geburtshaus oder zu Hause stattfindet, die üblichen Zuzahlungen entfallen.
Die Schwangere hat bis zur Geburt ein Anrecht auf die Betreuung durch eine ausgebildete Hebamme. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen auch im Anschluss die Kosten für die Hebamme tragen, in der Regel werden 10-12 Hausbesuche erstattet, falls notwendig auch mehr.