Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft
Im Laufe der Schwangerschaft werden in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen (Sonographie) durchgeführt, um die Entwicklung des Kindes zu kontrollieren, den Geburtstermin zu errechnen und Krankheiten und Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen. Die dreimalige Sonographie ist fester Bestandteil der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen, die Kosten hierfür werden von Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die erste Ultraschalluntersuchung findet üblicherweise zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt und wird in Form einer Vaginalsonographie vorgenommen. Der Arzt führt dabei ein stabförmiges Instrument mit einem kleinen Ultraschallkopf in die Vagina ein. Zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft liefert diese Ultraschallmethode ein besonders klares Bild vom Fötus.
Die zweite und dritte Sonographie erfolgt in der 19. bis 22. beziehungsweise der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche. Diese Untersuchungen werden meistens von außen über die Bauchdecke vorgenommen. Ultraschalluntersuchungen sind äußerst risikoarm, ihre diagnostische Aussagekraft ist aber begrenzt, bei stark übergewichtigen Müttern oder einer ungünstigen Lagen des Fötus, können die Bilder keinen klaren Aufschluss geben. Beim Verdacht auf Fehlbildungen, kann der Arzt durch eine Dopplersonographie oder einen Feinultraschall, einen genaueren Blick auf die Organentwicklung des Fötus werfen.
Manchmal ist es notwendig, mehr als drei Sonographien während der Schwangerschaft durchzuführen. Das ist beispielsweise bei Blutungen, bei Mehrlingsschwangerschaften, Entwicklungsstörungen des Fötus, einem erhöhten Frühgeburtsrisiko oder bestimmten Vorerkrankungen der Schwangeren (bspw. Diabetes oder Bluthochdruck) der Fall.