Kosten – Was zahlt die Kasse in der Schwangerschaft
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Kurse, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen und im entsprechend Leistungskatalog verankert wurden. Geburtsvorbereitungskurse sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie von ausgebildeten Hebammen und Physiotherapeuten geleitet werden. Nach der Geburt ist es häufig notwendig, dass überdehnte Gewebe wieder in Form zu bringen. Die entsprechenden Rückbildungskurse werden zumindest teilweise von den Kassen erstattet, hier ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren. In der ersten Zeit nach der Entbindung, haben junge Mütter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme, in der Regel zahlt die Kasse 10-12 Hausbesuche, falls notwendig auch mehr.
Sowohl die Entbindung in der Klinik als auch die traditionelle Hausgeburt, ist für die Mutter kostenfrei, lediglich bei Klinikaufenthalten während der Schwangerschaft, wird ein bestimmter Zuzahlungsbetrag pro Tag fällig. Selbständige und Freiberuflerinnen mit privater Krankenversicherung, sollten unbedingt eine finanzielle Vorsorge für die Zeit nach der Entbindung treffen und beispielsweise ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe mit ihrer Versicherung vereinbaren.