Impfungen während der Schwangerschaft
In der Schuldmedizin besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass man Impfungen in der Schwangerschaft vermeiden sollte. Das gilt insbesondere für das erste Drittel der Schwangerschaft, in dieser Zeit entwickeln sich beim Fötus die inneren Organe, diesen Prozess möchte man unter keinen Umständen stören. Eine Ausnahme bildet die als ungefährlich eingestufte Grippeschutzimpfung, sie wird allen Schwangeren, die bestimmte Vorerkrankungen mitbringen, schon im ersten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Gesunde Frauen sollten sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel gegen Grippe impfen lassen. Lebendimpfstoffe, wie sie beispielsweise gegen Röteln, Masern, Mumps und Windpocken eingesetzt werden, sind für Schwangere tabu.
Einige Impfungen sind grundsätzlich erlaubt, das gilt unter anderem für den Schutz vor Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphterie. Bei Bedarf werden die beiden Impfungen häufig zusammen verabreicht. Einige Impfstoffe stellen zwar nach bisherigen Erfahrungen keine erhöhte Gesundheitsgefahr für Schwangere dar, trotzdem sollte man den Nutzen gegen die möglichen Risiken abwägen. Hierzu zählen beispielsweise Impfstoffe gegen Hepatitis A und B, FSME, Typhus und Cholera.