Röntgen in der Schwangerschaft
Röntgenstrahlung kann sich negativ auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken, deshalb gilt die Grundregel: Keine Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft. Das gilt besonders für das erste Trimester, eine Phase, in der sich die inneren Organe des Kindes entwickeln. Es gibt jedoch Situationen die eine Röntgenuntersuchung erfordern. Das ist in den meisten Fällen kein Grund zur Sorge, denn nicht jede Röntgenaufnahme kann die Gesundheit des Ungeborenen schädigen, es kommt sehr auf die Strahlendosis und die jeweilige Körperpartie an. Eine Bestrahlung der Gebärmutter mit einer Dosis von 100 Millisivert würde zu Fehlbildungen oder gar zum Tod des Kindes führen, bei einer Röntgenaufnahme des Bauchraums beträgt die Strahlenbelastung der Gebärmutter aber nur 3 Millisivert, beim Röntgen des Kiefers ist die Dosis noch viel geringer. Eine nötige Röntgenaufnahme stellt deshalb nur ein ganz geringes Gesundheitsrisiko für das Kind dar, dennoch werden nicht unbedingt notwendige Röntgenuntersuchungen immer auf einen Zeitpunkt nach der Geburt verschoben. Falls Schwangere eine sofortige Röntgenuntersuchung benötigen (bspw. nach einem Unfall) sollten sie den behandeln Arzt unbedingt über ihre Schwangerschaft informieren, er kann dann den Bereich der Gebärmutter durch eine Bleischürze vor den Röntgenstrahlen abschirmen.